Nivellierlatten sind 3-5 m lang. Sie sind in cm Abstände
eingeteilt, wobei alle 5 cm die Farbe von rot zu weiß wechselt. Die Zahlenangaben
geben dann die Dezimeterabschnitte an. Während die Zentimeterabschnitte
noch ablesbar sind, muss man die Millimeter schätzen.
Die Nivellierlatte muss bei Messungen immer senkrecht gehalten werden, was durch einen Lattenrichter mit eingebauter Dosenlibelle angezeigt wird. Wenn die Latte beim Halten zu sehr schwankt, kann man zwei Fluchtstäbe über kreuz hinter die Latte stecken um sie darauf etwas abzustützen. Auf dieser Skizze einer Nivellierlatte im Fadenkreuz wird z.B. durch den mittleren Querstrich der Höhenwert 1,231 angezeigt. |
Mit dem Lattenrichter kann sichergestellt werden, daß die Nivellierlatte senkrecht gehalten wird. Dies ist der Fall wenn die Dosenlibelle des Lattenrichters einspielt während der Lattenrichter an die Latte gehalten wird. |
Höhenbolzen sind offizielle Höhenpunkte mit der Bezeichnung
HP. Oft sind sie an Gebäuden oder Brücken angebracht.Die Entfernung zwischen
den einzelnen Höhenpunkten beträgt in der Stadt im Durchschnitt 600 bis
800m. Auf dem Land dagegen kann die Entfernung auch mal 2 km betragen.
Beim Katasteramt oder der Abteilung Grundlagenvermessung des Landesvermessungsamtes kann man die Höhe über Normal Null ( Höhe ü. NN ) erfragen, die der Oberkante des Höhenbolzens entspricht. |
Ein Fluchtstab ist in Halbmeterabständen rot-weiß eingeteilt.
Er dient zum Kennzeichnen von Punkten wie z.B. Wegkreuzungen und wird mit
dem Theodoliten oder dem Nivelliergerät angepeilt, indem der vertikale
Fadenkreuzstrich auf die Mitte der Dicke des Fluchtstabes ausgerichtet
wird.
Wenn man mehrere Punkte vermessen will, die auf einer Strecke liegen, stellt man eine Flucht her. Dazu kennzeichnet man zuerst den Anfangs- und den Endpunkt der Strecke mit einem Fluchtstab. Dann werden die anderen Fluchtstäbe auf der Strecke so eingefluchtet, dass ein Beobachter, der in Verlängerung der Fluchtlinie steht, nur den ersten Stab der Reihe sieht. |