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Zwischen- und Abschlussprüfungen

1. Zwischenprüfung

Durch die Zwischenprüfung soll der jeweilige Ausbildungsstand ermittelt werden, um gegebenenfalls korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend des Rahmenlehrplanes zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist (vgl. § 28 der Prüfungsordnung für die Abschluss-, Zwischen- und Umschulungsprüfung.)
1.1 Prüfungsordnung vom 11.10.2005 (als PDF-Datei)
1.2 Zwischenprüfungen ab 2002
1.3 Informationen der LGN als zuständiger Stelle

2. Abschlussprüfung

Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. (vgl. § 15 der Prüfungsordnung für die Abschluss-, Zwischen- und Umschulungsprüfung. Die Ausbildungsordnung ist dabei zugrunde zu legen (vgl. §35 Berufsbildungsgesetz von 1969 bzw. § 38 BBiG von 2005).
2.1 Prüfungsordnung vom 11.10.2005 (als PDF-Datei)
2.2 Abschlussprüfungen ab 1997
2.3 Informationen der LGN als zuständiger Stelle
2.4 Prüfungsfragen und Antworten (Schüler und Schülerinnen der JOBELMANN-SCHULE)