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Zwischen- und Abschlussprüfungen

1. Zwischenprüfung

Durch die Zwischenprüfung soll der jeweilige Ausbildungsstand ermittelt werden, um gegebenenfalls korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. (vgl. § 6 der Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie vom 30. Mai 2010)
1.1 Zwischenprüfungen ab 2002
1.2 Informationen des LGLN als zuständiger Stelle

2. Abschlussprüfung

In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse
und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. (vgl. § 12 der Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie vom 30. Mai 2010)
2.1 Prüfungsordnung vom 04.10.2012 (als PDF-Datei)
2.2 Abschlussprüfungen ab 1997
2.3 Informationen des LGLN als zuständiger Stelle
2.4 Prüfungsfragen und Antworten (Schüler und Schülerinnen der JOBELMANN-SCHULE)