Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS)
RdErl. d. MK v. 10.6.20092.7 Handlungsorientierter Unterricht
Der Unterricht in berufsbildenden Schulen ist nach dem didaktischen Konzept der Handlungsorientierung durchzuführen.
2.8 Lernfelder und Lerngebiete
Sehen die Stundentafeln vor, dass der Unterricht in einem Lernbereich nach Lernfeldern oder Lerngebieten zu erteilen ist, so soll der Unterricht pro Schuljahr in der Regel in vier bis sechs Lernfeldern oder Lerngebieten stattfinden. Die in den Ordnungsmitteln vorgesehenen Unterrichtsinhalte sind in den Lernfeldern oder Lerngebieten pädagogisch und fachlich sinnvoll zusammenzufassen. Die im jeweiligen Schuljahr unterrichteten Lernfelder und Lerngebiete sind im Zeugnis besonders auszuweisen.
3.1.1 Der Unterricht in der Berufsschule findet in den folgenden Organisationsformen statt:
3.1.1.1 Berufsschulunterricht an Einzeltagen
3.1.1.2 Gebündelter Teilzeitunterricht
3.1.1.3 Blockunterricht
3.1.5 Die Schule setzt die Stundentafeln in den in Nummer 3.1.1 genannten Organisationsformen nach Maßgabe der vorhandenen räumlichen und personellen Voraussetzungen stundenplanmäßig um und hat dabei sicherzustellen, dass sowohl der Berufsschulunterricht als auch die überbetriebliche Unterweisung ordnungsgemäß erteilt werden können und der Ausfall von Berufsschulunterricht für einen Teil einer Klasse oder die ganze Klasse aufgrund der Teilnahme an der überbetrieblichen Unterweisung ausgeschlossen wird. Die Unterrichtsorganisation soll so gewählt werden, dass sie über einen längeren Zeitraum beibehalten werden kann.
3.2 Stundentafeln für die Berufsschule
Lernbereiche | |
Gesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer von 3 Jahren | |
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Fremdsprache/Kommunikation Politik Sport Religion |
14 |
Berufsbezogener Lernbereich mit den Lernfeldern .............. .............. |
22 |
Insgesamt | 36 |