2. AG-, AN-Vertretungen, Tarifauseinenandersetzungen, Tarifverträge

2.1 Welche der folgenden Gewerkschaften ist nicht in der „Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)“ aufgegangen? (Sommer 02)

2.2 Nennen Sie drei Merkmale von Warnstreiks

2.3 Nennen Sie zwei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein (Durchsetzungs-)Streik beginnen kann.
2.4 Wer handelt Tarifverträge im Öffentlichen Dienst aus?

2.5 Wer sind Tarifvertragsparteien ? (Winter 2001/02)

2.6 Wie können die Gewerkschaften die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder am wirkungsvollsten durchsetzen ? (Winter 2001/02)

2.7 Während der Tarifverhandlungen legen nach Abruf der zuständigen Gewerkschaften die organisierten Arbeitnehmer in den Unternehmungen des Tarifgebiets die Arbeit für eine Stunde nieder. Wie wird diese Maßnahme bezeichnet ? (Winter 2001/02)

2.8 Was versteht man unter der Friedenspflicht der Tarifvertragsparteien ? (Winter 2001/02)

2.9 Zwischen dem Metallarbeitgeberverband und der IG-Metall wurde ein Tarifvertrag abgeschlossen. Darf ein Arbeitgeber der Metallindustrie trotzdem untertarifliche Löhne zahlen? (Winter 2001/02)

2.10 Welche der genannten Organisationen bzw. Personen erfüllt die Voraussetzung einer Tarifvertragspartei nicht? (So 2003)

2.11 In welchem Fall handelt es sich nach Ablauf der Friedenspflicht und erfolgter Urabstimmung um einen sogenannten „Wilden Streik“? (So 2003)

2.12 Frau Müller tritt in eine Gewerkschaft ein. Welcher Vorteil ergibt sich dadurch für sie? (So 2003)

2.13 Welche Hauptaufgabe haben die Gewerkschaften? (So 2003)

2.14 Ein Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich. Was ist damit gemeint? ( So 2003)

2.15 In welchem Gesetz ist die betriebliche Mitbestimmung geregelt ? (Winter 00/01)

2.16 Über einen Streikaufruf entscheiden die Gewerkschaftsmitglieder durch ... (Winter 00/01)

Erläutern Sie folgende Begriffe: (Winter 1997/98)

2.17 Tarifvertragsparteien

2.18 Tarifgebundenheit

2.19 Allgemeinverbindlichkeit

2.20 Was versteht man unter „Tarifautonomie“ ; Durch welchen Artikel des Grundgesetzes wird sie garantiert? (Winter 1997/98)

2.21 Was ist nicht Inhalt eines Tarifvertrages? (Sommer 2001)

2.22 Die Gewerkschaften haben zum Streik aufgerufen. Welches Gegenmittel können die Arbeitgeber im Arbeitskampf ergreifen? (Sommer 2001)

2.23 In der Zeitung ist die Meldung zu lesen „Sozialpartner führen Tarifverhandlungen“. Nach dem Tarifvertragsgesetz ist es erforderlich, bei den Tarifverhandlungen bestimmte Regelungen einzuhalten.
Bringen Sie die folgenden Schritte einer Tarifverhandlung ohne Einigung in die folgerichtige Reihenfolge, indem Sie die vorgegebenen Schritte mit 1 bis 5 nummerieren! (Sommer 2001)

2.24 Beschreiben Sie den Zusammenhang zwischen dem in Art.9 Abs.3 GG erklärten Begriff „Koalitionsfreiheit“ und der Existenz von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. (Winter 1998/99)

2.25 Ein Lohntarifvertrag ist für die Dauer von z.B. einem Jahr abgeschlossen worden. Die Tarifvertragspartei A möchte in einem neuen Tarifvertrag eine Änderung zu Gunsten ihrer Mitglieder durchsetzen. Doch sie begeht einen Fehler: Sie kündigt den laufenden Vertrag nämlich nicht, sondern wartet den Ablauf der vereinbarten Laufzeit ab und will dann mit der Tarifvertragspartei B Verhandlungen aufzunehmen. Beschreibe die tarifrechtliche Situation dieser beiden Tarifvertragsparteien. (Winter 1998/99)

2.26 Wofür tritt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unter anderem ein?

A) Für die Einführung einer Berufsausbildungsabgabe für Betriebe die nicht ausbliden.
B) Auflösung der Arbeitgeberverbände.
C) Abschaffung der Überstundenzuschläge.
D) Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall.
E) Ausweitung der Sonn- und Feiertagsarbeit.


2.27 Welche Personengruppe hat kein Streikrecht?

A) Angestellte.
B) Arbeiter.
C) Betriebratsmitglieder.
D) Beamte.
E) Arbeitnehmer in Elektrizitätswerken und Krankenhäuser.


2.28 Was versteht man unter der "tariflichen Friedenspflicht"?

A) Die Pflicht der Arbeitnehmer, in witschaftlich schlechten Zeiten keine Lohnerhöhung zu fordern.
B) Die Pflicht der Bundesregierung, sich nicht in die Tarifverhandlung einzumischen.
C) Die Pflicht der Tarifvertragspartein, während der Laufzeit eines Tarifvertrags jede Kampfmaßnahme zur Änderung des Tarifvertrages zu unterlassen.
D) Die Pflicht der nicht bekämpften Arbeitgeber, keine von anderen Arbeitgebern ausgesperrten Arbeitnehmer einzustellen.
E) Die Pflicht der Bundesanstalt für Arbeit, im Arbeitskampf keine Gruppe finanziell zu unterstützen.


2.29 Was wird in Betriebsvereinbarungen nicht geregelt?

A) Höhe der Tariflöhne und Tarifgehälter.
B) Zeit und Ort der Lohnzahlung.
C) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit.
D) Zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen.
E) Verwaltung von betrieblichen Sozialeinrichtungen.


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